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Presse-Info: Vor dem Sturm ist nach dem Sturm
Das Orkantief „Emma“ im Februar hat in vielen Regionen einen „Vorgeschmack“ geliefert: Wetterextreme sind keine Ausnahme mehr.
„Wenn wir schon das Wetter nicht ändern können, sollten wir wenigstens unsere Gebäude den veränderten Wetterbedingungen anpassen“, rät der Experte des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg. Dazu gehört auf jeden Fall, das Dach gegen Sturm zu sichern.
In den meisten Fällen entsteht ein Sturmschaden im Dachbereich durch den Windsog. Gerade die Randbereiche des Daches – also der Ortgang im Giebelbereich, der Firstbereich ganz oben auf dem Dach und der Traufbereich als unterer Abschluss – sind von dem Windsog betroffen. Abhilfe schafft die Verschraubung der Ziegel in diesen Randbereichen, die zum Beispiel im Ortgangbereich zwar seit Jahren vorgeschrieben ist. Auch eine Verklammerung der Ziegel in den angrenzenden Bereichen kann Sturmschäden vorbeugen. In den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks ist exakt festgeschrieben, bei welchen Dächern und in welchen Regionen entsprechende Maßnahmen zu treffen sind. Erst im vergangenen Jahr wurden die Fachregeln in diesem Bereich aufgrund der veränderten Klimalage grundlegend überarbeitet.
Im Falle eines Sturmschadens kann der Gebäudeversicherer einen Gutachter beauftragen, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Werden Abweichungen festgestellt, können bei der Schadensregulierung Kürzungen vorgenommen werden.
Ebenso kann die Versicherung auch den Nachweis vom Hausbesitzer oder der Hausverwaltung verlangen, dass eine regelmäßige Dachwartung durch einen Fachbetrieb stattgefunden hat. Wurde diese Dachwartung unterlassen, sind auch hier Abzüge bei der Schadensregulierung abzusehen.
Der erste Schritt ist also in jedem Fall der gründliche DachCheck. Wird hierbei ein Mangel an der Sturmsicherheit des Daches festgestellt, sollte umgehend für Abhilfe gesorgt werden. Entsprechende Maßnahmen kosten in jedem Fall weniger als ein Rechtsstreit mit der Gebäudeversicherung oder eine Beteiligung an den Kosten für die Beseitigung eines Sturmschadens.
Allerdings sollten der DachCheck und die Maßnahmen zur Einhaltung der Fachregeln nicht irgendeinem Handwerker überlassen oder der Auftrag hierzu etwa an der Haustüre an mobile Handwerkerkolonnen vergeben werden. Jeder Mangel beim DachCheck und bei der Ausführung der Arbeiten würde sich beim nächsten Unwetter rächen.
Sicherheit bietet die Auftragsvergabe an Fachbetriebe der Dachdecker-Innung. Die Adressen dieser Betriebe gibt es kostenlos bei der Innung vor Ort und im Internet unter www.dachdecker.de
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„Wenn wir schon das Wetter nicht ändern können, sollten wir wenigstens unsere Gebäude den veränderten Wetterbedingungen anpassen“, rät der Experte des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg. Dazu gehört auf jeden Fall, das Dach gegen Sturm zu sichern.
In den meisten Fällen entsteht ein Sturmschaden im Dachbereich durch den Windsog. Gerade die Randbereiche des Daches – also der Ortgang im Giebelbereich, der Firstbereich ganz oben auf dem Dach und der Traufbereich als unterer Abschluss – sind von dem Windsog betroffen. Abhilfe schafft die Verschraubung der Ziegel in diesen Randbereichen, die zum Beispiel im Ortgangbereich zwar seit Jahren vorgeschrieben ist. Auch eine Verklammerung der Ziegel in den angrenzenden Bereichen kann Sturmschäden vorbeugen. In den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks ist exakt festgeschrieben, bei welchen Dächern und in welchen Regionen entsprechende Maßnahmen zu treffen sind. Erst im vergangenen Jahr wurden die Fachregeln in diesem Bereich aufgrund der veränderten Klimalage grundlegend überarbeitet.
Im Falle eines Sturmschadens kann der Gebäudeversicherer einen Gutachter beauftragen, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Werden Abweichungen festgestellt, können bei der Schadensregulierung Kürzungen vorgenommen werden.
Ebenso kann die Versicherung auch den Nachweis vom Hausbesitzer oder der Hausverwaltung verlangen, dass eine regelmäßige Dachwartung durch einen Fachbetrieb stattgefunden hat. Wurde diese Dachwartung unterlassen, sind auch hier Abzüge bei der Schadensregulierung abzusehen.
Der erste Schritt ist also in jedem Fall der gründliche DachCheck. Wird hierbei ein Mangel an der Sturmsicherheit des Daches festgestellt, sollte umgehend für Abhilfe gesorgt werden. Entsprechende Maßnahmen kosten in jedem Fall weniger als ein Rechtsstreit mit der Gebäudeversicherung oder eine Beteiligung an den Kosten für die Beseitigung eines Sturmschadens.
Allerdings sollten der DachCheck und die Maßnahmen zur Einhaltung der Fachregeln nicht irgendeinem Handwerker überlassen oder der Auftrag hierzu etwa an der Haustüre an mobile Handwerkerkolonnen vergeben werden. Jeder Mangel beim DachCheck und bei der Ausführung der Arbeiten würde sich beim nächsten Unwetter rächen.
Sicherheit bietet die Auftragsvergabe an Fachbetriebe der Dachdecker-Innung. Die Adressen dieser Betriebe gibt es kostenlos bei der Innung vor Ort und im Internet unter www.dachdecker.de
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Die Kosten für den Einsatz des Dachdeckers nach dem Sturm müssen Hausbesitzer möglicherweise selbst tragen, wenn Maßnahmen zur Sturmsicherung oder ein regelmäßiger DachCheck unterblieben sind.
Mit speziellen Metallklammern werden die Ziegel nach den Fachregeln gegen Windsog gesichert.
